Coronahilfe

„Die Vereine und insbesondere auch die Sportvereine sind Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Wir lassen sie deswegen in der Corona-Pandemie nicht alleine“ – Dr. Susanne Eisenmann (Baden-Württemberg). Immer mehr Vereine sind aufgrund der derzeitigen Situation auf die Hilfe von außen angewiesen. Wie bereits in vorherigen Beträgen (https://flowcon-unternehmensberatung.de/sponsoring-in-der-krise) aufgezeigt, haben zahlreiche Vereine finanzielle Schwierigkeiten, da ihnen Sponsoringeinnahmen bzw. Einnahmen aus Veranstaltungen weggebrochen sind. In diesem Beitrag geht es um die Bereitstellung von Fördergeldern bzw. von Coronahilfe seitens der Länder und er zeigt auf, wie unterschiedlich diese Unterstützung ausfällt:

Coronahilfe für Vereine in Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Baden-Württemberg stellt rund 12 Millionen Euro zusätzlich als Rettungsschirm unter dem Namen „Soforthilfe Sport“ zur Verfügung. Dieser tritt in Kraft, sobald alle übrigen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Coronahilfe für Vereine in Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat 13 Millionen Euro bereitgestellt, um Sportvereine während der Pandemie zu unterstützen.

Coronahilfe für Vereine in Rheinland-Pfalz

Bis zu 12.000 Euro können in Rheinland-Pfalz an gemeinnützige Vereine in Not ausgezahlt werden. Das gesamte Rettungspaket umfasst 10 Millionen Euro.

Coronahilfe für Vereine in Thüringen

In Thüringen ist eine Soforthilfe von bis zu 9.000 Euro pro Verein möglich. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Soforthilfen in Thüringen nach der Größe des Vereins gestaffelt sind.

Coronahilfe für Vereine in Hessen

Im Bundesland Hessen sind bis zu 10.000 Euro Soforthilfe auf Antrag möglich. Diese soll vorrangig dazu dienen, laufende Kosten der Vereine decken zu können.

Coronahilfe für Vereine im Saarland

Im Saarland ist die Soforthilfe ebenfalls an die Größe des Vereins gebunden. So können Vereine bis 100 Mitglieder 1.500 Euro, bis 300 Mitglieder 2.000 Euro, bis 700 Mitglieder 2.500 Euro und Vereine mit mehr als 700 Mitgliedern 3.000 Euro erhalten. Zusätzlich können besonders betroffene Vereine Hilfen in Höhe von 10.000 Euro bekommen. Das Land stellt insgesamt mehr als 9,7 Millionen Euro zu Verfügung.

Coronahilfe für Vereine in Bayern

Im Bundesland Bayern werden Vereine mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gefördert. Das maximale Fördervolumen beträgt bei bis zu fünf Beschäftigten 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro, bei bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro und bei bis zu 250 Beschäftigten 50.000 Euro.

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